Die vorliegende Arbeit diskutiert die Frage der Thromboseprophylaxe im Rahmen der Radiosynoviorthese mit posttherapeutischer Immobilisierung anhand eines aktuellen Fallbeispiels. Hierbei sind für jeden Patienten die möglichen Vorteile gegen potenzielle Risiken wie Blutung und heparininduzierte Thrombozytopenie abzuwägen. Die nuklearmedizinische Gelenktherapie ist nach chirurgischer bzw. perioperativer Klassifikation analog zu kleinen oder mittleren Eingriffen mit geringer Verletzung am ehesten in die Gruppe „niedriges Risiko” einzustufen, sofern auch bei dem betreffenden Patienten keine weiteren Risikofaktoren vorliegen. In diesen Fällen wird wegen der möglichen Nebenwirkungen eine generelle Thromboembolie-Prophylaxe nicht empfohlen. Nach Radiosynoviorthese an zwei Gelenken derselben unteren Extremität mit konsekutiv gelenkübergreifender Ruhigstellung ist jedoch von einem mittleren Thromboserisiko auszugehen. Bei diesen Patienten wie auch bei Vorliegen von zwei oder mehr Risiken für eine Thromboembolie ist eine entsprechende Prophylaxe zwingend erforderlich. Hierzu bieten sich vor allem Fertigspritzen mit niedermolekularem Heparin an. Auch wenn klinisch relevante Nebenwirkungen selten sind, sollten bei durchgeführter Thromboembolie-Prophylaxe die Thrombozytenwerte vor und 1- bis 2-mal während der Heparingabe kontrolliert werden. Bei akuten Blutungen, zerebralen Aneurysmen und Aorta dissecans ist die Thromboembolie-Prophylaxe strikt kontraindiziert; bei gleichzeitiger Gabe von NSAR, Plättchenaggregationshemmern und Valproinsäure sollte die Indikation sehr streng gestellt werden. In jedem Fall ist eine genaue mündliche und schriftliche Aufklärung des Patienten erforderlich.
Discussion(0)
No comments yet. Be the first to comment.